- Grundsteuer A
- 595 v.H. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz
- Grundsteuer B
- 517 v.H. Sonstige Grundstücke und sonstiger Grundbesitz
- Gewerbesteuer
- 400 v.H. Kommunaler Hebesatz für die Gewerbesteuer
- 1. Hund
- 90 €/Jahr Jährliche Hundesteuer nach der Satzung
- 2. Hund
- 110 €/Jahr Jährliche Hundesteuer nach der Satzung
- Jeder weitere Hund
- 110 €/Jahr Jährliche Hundesteuer nach der Satzung
Was bedeuten die Angaben?
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz. Grundsteuer B gilt für sonstige Grundstücke und sonstigen Grundbesitz. Bei beiden Angaben ist „v.H.“ der kommunale Hebesatz und nicht unmittelbar der zu zahlende Steuerbetrag.
Auch bei der Gewerbesteuer bezeichnet „v.H.“ den kommunalen Hebesatz. Die Hundesteuer ist eine jährliche kommunale Steuer je gehaltenem Hund entsprechend der Hundesteuersatzung. Diese Hinweise dienen der allgemeinen Einordnung und sind keine individuelle oder rechtsverbindliche Steuerberechnung.
Amtliche Informationen
Rechtsverbindlich bleibt die Veröffentlichung des Amtes Mittleres Nordfriesland. Dort finden Sie die aktuellen Hebesätze und Satzungen der Gemeinde Goldebek.
