Satzungen & Steuern

Hebesätze, Hundesteuer und der direkte Weg zu den amtlichen Satzungen.

Grundsteuer A
595 v.H.
Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz
Grundsteuer B
517 v.H.
Sonstige Grundstücke und sonstiger Grundbesitz
Gewerbesteuer
400 v.H.
Kommunaler Hebesatz für die Gewerbesteuer
1. Hund
90 €/Jahr
Jährliche Hundesteuer nach der Satzung
2. Hund
110 €/Jahr
Jährliche Hundesteuer nach der Satzung
Jeder weitere Hund
110 €/Jahr
Jährliche Hundesteuer nach der Satzung

Was bedeuten die Angaben?

Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz. Grundsteuer B gilt für sonstige Grundstücke und sonstigen Grundbesitz. Bei beiden Angaben ist „v.H.“ der kommunale Hebesatz und nicht unmittelbar der zu zahlende Steuerbetrag.

Auch bei der Gewerbesteuer bezeichnet „v.H.“ den kommunalen Hebesatz. Die Hundesteuer ist eine jährliche kommunale Steuer je gehaltenem Hund entsprechend der Hundesteuersatzung. Diese Hinweise dienen der allgemeinen Einordnung und sind keine individuelle oder rechtsverbindliche Steuerberechnung.

Amtliche Informationen

Rechtsverbindlich bleibt die Veröffentlichung des Amtes Mittleres Nordfriesland. Dort finden Sie die aktuellen Hebesätze und Satzungen der Gemeinde Goldebek.